Ab dem 12. August 2026 gilt mit der PPWR (Verordnung EU 2025/40) die neue EU-Verpackungsverordnung – verbindlich in allen Mitgliedstaaten und unabhängig von der Unternehmensgröße. Jede Verpackung, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht wird, braucht eine formelle Konformitätserklärung und muss strenge Schadstoffgrenzwerte einhalten; bei Lebensmittelkontakt gilt faktisch ein PFAS-Verbot. Bereits ausgelieferte Ware genießt Bestandsschutz, weitere Stufen folgen 2028 (Kennzeichnung) und 2030 (Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, 50-%-Leerraumgrenze). Wer Verpackungen befüllt, verkauft oder versendet, sollte seine Verpackungsdaten jetzt zentralisieren. BOXSYS liefert PPWR-konforme Verpackungen mit Konformitätsnachweis – FSC-zertifiziert, mit Logo individualisierbar und ab 1 Stück.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung – und sie gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in der gesamten EU. Sie betrifft jedes Unternehmen, das Verpackungen befüllt, verkauft oder versendet: vom Konzern bis zum Ein-Personen-Label. Die gute Nachricht: Wer bei BOXSYS bestellt, bekommt PPWR-konforme Verpackungen mit den nötigen Nachweisen – FSC-zertifiziert, mit Logo individualisierbar und schon ab 1 Stück.
In diesem Beitrag erfahren Sie kompakt: Was gilt ab wann? Was übernehmen wir für Sie? Und welche Pflichten bleiben bei Ihnen als Inverkehrbringer?

PPWR in Kürze: Die wichtigsten Fakten
Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach 18 Monaten Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzungsgesetze und unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die Ziele der PPWR:
Mindestrezyklatgehalte einführen – vor allem bei Kunststoffverpackungen
Verpackungsabfälle reduzieren – weniger Material, weniger Leerraum
Recyclingfähigkeit verbessern – Verpackungen müssen künftig recyclinggerecht gestaltet sein

Die wichtigsten Fristen der PPWR im Überblick
Ab 12. August 2026 – die PPWR gilt verbindlich
Im Fokus stehen Konformitätsanforderungen, technische Dokumentation, Nachweispflichten und Schadstoffgrenzwerte. Betroffen sind alle Erzeuger, Importeure und Onlinehändler.
Ab 2028 – Kennzeichnungspflichten werden konkret
Harmonisierte EU-Kennzeichnungen zu Materialzusammensetzung und Entsorgung kommen hinzu. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern europaweit Orientierung geben.
Ab 2030 – die anspruchsvollsten Vorgaben greifen
Strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit (Leistungsklassen A, B, C), Mindestrezyklatanteile in bestimmten Kunststoffverpackungen und die Begrenzung des Leerraums auf 50 % bei Versand- und E-Commerce-Verpackungen – ein Punkt, der besonders für Onlinehändler relevant ist.
Ab 2035 und 2038 – Recycling wird Pflicht
Verpackungen müssen zusätzlich großmaßstäblich recycelbar sein. Ab 2038 dürfen nur noch Verpackungen der Stufen A und B (mindestens 80 % Recyclingfähigkeit) in der EU in Verkehr gebracht werden.
Was BOXSYS ab August 2026 für Sie erfüllt
Als Onlineshop von Langebartels+Jürgens – Umweltdruckerei aus Hamburg mit über 130 Jahren Erfahrung – sind wir auf die PPWR vorbereitet. Zwei Punkte stehen 2026 im Mittelpunkt:
1. Stoffgrenzwerte werden garantiert eingehalten
Wir weisen nach, dass die Grenzwerte für Schwermetalle eingehalten werden: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf in jeder Verpackung 100 mg/kg nicht überschreiten. Für Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt gelten zusätzlich strenge PFAS-Grenzwerte – faktisch ein PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt.
2. Konformitätserklärung zu Ihrer Bestellung
Jede Verpackung, die ab dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wird – ob Faltschachtel, Klappschachtel, Stülpschachtel oder Versandkarton – benötigt eine formelle EU-Konformitätserklärung, gestützt auf eine lückenlose technische Dokumentation. Diesen Nachweis erhalten Sie von uns zu Ihrem Auftrag. Künftig wird die Konformitätserklärung automatisiert direkt aus unserem ERP-System erzeugt – ganz gleich, ob Sie 1 Stück oder 10.000 bestellen.
Ihr Plus bei BOXSYS: Alle Verpackungen sind FSC-zertifiziert, mit Ihrem Logo individualisierbar und ab 1 Stück bestellbar – PPWR-konform inklusive Nachweis.
Was Sie als Inverkehrbringer zusätzlich erfüllen müssen
Wichtig zu wissen: Wir produzieren Ihre Verpackungen und liefern die Nachweise – die rechtliche Verantwortung für das Inverkehrbringen liegt bei Ihnen. Ab August 2026 müssen folgende Angaben auf der Verpackung (oder bei Transportverpackungen in den Begleitpapieren) stehen:
- Ein klares Identifikationsmerkmal (z. B. Chargen- oder Seriennummer)
- Name, eingetragene Marke, Postanschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit des Erzeugers
Die PPWR unterscheidet dabei zwischen dem „Erzeuger“ (verantwortlich für die Konformität der Verpackung) und dem „Hersteller“ (verantwortlich für die erweiterte Herstellerverantwortung, also die Entsorgungsseite). Klären Sie frühzeitig, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt – daraus ergeben sich Ihre konkreten Pflichten.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine (Rechts-)beratung im Einzelfall.

Was passiert mit Lagerware?
Entscheidend ist der juristische Zeitpunkt des Inverkehrbringens („placing on the market“): Eine Verpackung gilt als in Verkehr gebracht, sobald sie erstmals auf dem EU-Markt zur Verteilung, zum Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellt wird. Daraus folgt:
Gestaffelte Fristen nutzen: Design-for-Recycling, Rezyklatquoten und die 50-%-Leerraumgrenze greifen erst 2030, die harmonisierte Kennzeichnung ab 2028. Das unmittelbare Risiko 2026 betrifft primär Dokumentationspflichten und Schadstoffgrenzwerte.
Vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht: Bereits gelieferte oder verkaufte Verpackungen genießen Bestandsschutz und dürfen in der Regel abverkauft und aufgebraucht werden.
Erstmalige Bereitstellung ab dem 12. August 2026: Leere Verpackungen oder verpackte Waren, die nach dem Stichtag erstmals weitergegeben werden, müssen zwingend PPWR-konform sein – inklusive Konformitätserklärung und Einhaltung der Stoffgrenzwerte.
Warum Kund:innen auf BOXSYS vertrauen
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Fazit: 2026 als Einstieg nutzen – nicht als Endpunkt
Die PPWR ist kein einmaliger Stichtag, sondern ein Stufenplan über 15 Jahre. Wer jetzt seine Verpackungsdaten – Material, Gewicht, Stoffgehalte, Lieferanteninformationen – sauber zentralisiert, muss 2028 und 2030 nur noch erweitern statt von vorn anzufangen.
Mit BOXSYS sind Sie auf der sicheren Seite: PPWR-konforme Verpackungen mit Konformitätsnachweis, FSC-zertifiziert, mit Logo individualisierbar und ab 1 Stück – produziert von der Hamburger Umweltdruckerei Langebartels+Jürgens.
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Jetzt beraten lassen!FAQ zur PPWR – häufige Fragen von Onlinehändlern und Kund:innen
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt Anforderungen an Verpackungen – von Schadstoffgrenzwerten über Nachweispflichten bis zur Recyclingfähigkeit.
Ja. Die stofflichen Anforderungen und Nachweispflichten gelten unabhängig von Unternehmensgröße und Stückzahl – auch bei einer Bestellung ab 1 Stück. Lediglich bei einzelnen Pflichten sieht die Verordnung Erleichterungen für Kleinstunternehmen vor.
Zu jeder Verpackung, die ab dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wird, erhalten Sie einen Konformitätsnachweis (Ausnahme: Bestandsware). Künftig wird dieser automatisiert aus unserem ERP-System erzeugt und mit Ihrem Auftrag geliefert.
Eine Aussage zu den stofflichen Anforderungen der PPWR: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg pro Verpackung nicht überschreiten. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gilt zusätzlich das faktische PFAS-Verbot oberhalb der festgelegten Grenzwerte.
Nein. Haben Sie verpackte Ware oder leere Schachteln vor dem Stichtag rechtmäßig erworben oder erhalten, greift der Bestandsschutz für den weiteren Abverkauf an Endverbraucherinnen und Endverbraucher.
Nein – für die rechtliche Gestaltung Ihrer Verpackung sind Sie als Inverkehrbringer verantwortlich. Neben der PPWR können je nach Produkt weitere nationale und internationale Vorgaben gelten. Gern beraten wir Sie zur technischen Umsetzung Ihres Designs.